Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma

HESConsult
Heinrich E. Seifert
,
Dorfstr. 7B
24891 Struxdorf

nachfolgend "HESConsult" genannt

Stand: 05.Mai 2019
Autor: H. E. Seifert
Copyright (C) 1997-2020 HESConsult

§1 Vertragsinhalt
  1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des HESConsult erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Vertragsabschluss bzw. mit der Erteilung eines Auftragstrags an HESConsult gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von HESConsult schriftlich bestätigt wurden.

  2. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit nicht im Angebot eine Bindungsfrist schriftlich vermerkt wurde.

  3. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Ratifizierung durch die Vertragspartner oder auf Grund einer schriftliche Bestellung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn eine Auftragserweiterung mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgte oder wenn sie als Bestandteil des Vertrags oder als Vertragserweiterung von den Vertragspartnern ratifiziert wurden.

§2 Zahlungsbedingungen
  1. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug fällig.

  2. Zahlungen könen entweder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten, oder durch ein anderes allgemein übliches Zahlungsverfahren erfolgen. Massgeblich für den Zahlungseingang ist die tatsächliche, endgültige und unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto der HESConsult.

  3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er den Rechnungsbetrag mit 1,2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  4. Der Auftraggeber kann nur mit von HESConsult schriftlich anerkannten, bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§3 Termine
  1. Die von HESConsult genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung eines als verbindlich vereinbarten Termins setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.

  2. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt und/oder durch anderere Ereignisse, die nicht durch HESConsult zu verantworten sind und die der HESConsult Lieferungen und die Erbringung von Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat HESConsult auch verbindlich vereinbarte Termine nicht einzuhalten.

§4 Eigentumsvorbehalt
  1. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem betreffenden Auftrag Eigentum der HESConsult.

§5 Datenschutz
  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von HESConsult unterbreiteten Angaben und zur Verfügung gestellten Daten als vertraulich.

  2. Daten, die Mitarbeitern der HESConsult im Zuge der Geschäftsbeziehungen zur Kenntnis gelangen, gelten ebenfalls als vertraulich.

  3. Daten und Programme, deren Lizenz- oder Urheberrechte bei Dritten liegen, dürfen nur zu den von den Rechtsinhabern festgelegten Bedingungen genutzt. b.z.w. verwendet werden.

§6 Gewährleistung
  1. HESConsult gewährleistet die Eignung der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen nur im vertraglich vereinbarten Rahmen und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck. Für Daten und Programme, die einer Open Source Lizenz (OSS) unterliegen, gilt ein Gewährleistungsausschluss gemäss der jeweiligen OSS Lizenz.

  2. Der Auftraggeber hat HESConsult Mängel unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen.

  3. HESConsult leistet Gewähr durch Nachbesserung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen wenn ein anerkannter Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, mindestens jedoch ein Monat, beseitigt ist.

  4. Gewährleistungsansprüche gegen HESConsult stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

§7 Schlußbestimmungen
  1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen HESConsult und einem Auftraggeber sind weder ganz noch teilweise ohne gegenseitiges Einverständnis übertragbar. Ausnahme: reine Geldansprüche.

  2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit der HESConsult gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Soweit gesetzlich zulässig, ist (DE-84026) Landshut/Bay. ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

  4. Salvatorische Regel:
    Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt hierfür die dem Sinn entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen wird hierdurch nicht berührt.