Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
HESConsult Heinrich E. Seifert,
Dorfstr. 7B
24891 Struxdorf
nachfolgend "HESConsult" genannt
Stand: 05.Mai 2019
Autor: H. E. Seifert
Copyright (C) 1997-2020 HESConsult
§1
Vertragsinhalt
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des HESConsult erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit Vertragsabschluss bzw. mit der Erteilung eines
Auftragstrags an HESConsult gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von
HESConsult schriftlich bestätigt wurden.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit nicht im Angebot eine
Bindungsfrist schriftlich vermerkt wurde.
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Ratifizierung durch die Vertragspartner oder auf
Grund einer schriftliche Bestellung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich,
wenn eine Auftragserweiterung mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgte oder
wenn sie als Bestandteil des Vertrags oder als Vertragserweiterung von den Vertragspartnern
ratifiziert wurden.
§2
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug fällig.
Zahlungen könen entweder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten, oder durch ein
anderes allgemein übliches Zahlungsverfahren erfolgen. Massgeblich für den
Zahlungseingang ist die tatsächliche, endgültige und unwiderrufliche Gutschrift
auf dem Konto der HESConsult.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er den Rechnungsbetrag mit 1,2% über dem jeweils
gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber kann nur mit von HESConsult schriftlich anerkannten, bzw. rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§3
Termine
Die von HESConsult genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Einhaltung eines als verbindlich vereinbarten Termins setzt die
rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.
Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt
und/oder durch anderere Ereignisse, die nicht durch HESConsult zu
verantworten sind und die der HESConsult Lieferungen und die Erbringung von
Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
hat HESConsult auch verbindlich vereinbarte Termine nicht einzuhalten.
§4
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem betreffenden
Auftrag Eigentum der HESConsult.
§5
Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von HESConsult unterbreiteten
Angaben und zur Verfügung gestellten Daten als vertraulich.
Daten, die Mitarbeitern der HESConsult im Zuge der Geschäftsbeziehungen zur Kenntnis gelangen,
gelten ebenfalls als vertraulich.
Daten und Programme, deren Lizenz- oder Urheberrechte bei Dritten liegen, dürfen nur zu den von
den Rechtsinhabern festgelegten Bedingungen genutzt. b.z.w. verwendet werden.
§6
Gewährleistung
HESConsult gewährleistet die Eignung der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen nur im
vertraglich vereinbarten Rahmen und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck. Für
Daten und Programme, die einer Open Source Lizenz (OSS) unterliegen, gilt ein
Gewährleistungsausschluss gemäss der jeweiligen OSS Lizenz.
Der Auftraggeber hat HESConsult Mängel unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen.
HESConsult leistet Gewähr durch Nachbesserung. Darüber hinausgehende
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Anspruch auf Wandlung oder Minderung
besteht nur dann, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als
fehlgeschlagen wenn ein anerkannter Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, mindestens
jedoch ein Monat, beseitigt ist.
Gewährleistungsansprüche gegen HESConsult stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu
und sind nicht abtretbar.
§7
Schlußbestimmungen
Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen HESConsult und einem Auftraggeber sind weder ganz noch
teilweise ohne gegenseitiges Einverständnis übertragbar. Ausnahme: reine Geldansprüche.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit der HESConsult gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist (DE-84026) Landshut/Bay. ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Salvatorische Regel:
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so tritt hierfür die dem Sinn entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft. Die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen wird hierdurch nicht berührt.
|